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Allgemeine Bestimmungen für Ausschüsse im Brøndby Golf Club

Allgemeine Bestimmungen für Ausschüsse im Brøndby Golf Club

Im Brøndby Golf Club wurden eine Reihe von Ausschüssen für die verschiedenen Interessenbereiche eingerichtet. Der Zweck und die Aufgaben der einzelnen Ausschüsse werden unter jedem Ausschuss beschrieben.

Funktionsbeschreibung für alle Gremien:

  • Der Vorstand ernennt den Vorsitzenden des Ausschusses. Der Vorsitzende stellt den Ausschuss selbst zusammen. Der Vorstand muss in jedem Ausschuss durch mindestens einen Vertreter vertreten sein.
  • Der Ausschuss stellt sicher, dass seine Mitglieder die Kenntnisse und Einblicke erlangen, die für die Teilnahme an der Arbeit des Ausschusses erforderlich sind, und der Ausschuss stellt sicher, dass die Kontinuität der Arbeit unabhängig von personellen Veränderungen gewahrt bleibt.
  • Der Ausschuss beschreibt seinen Zweck und seinen Verantwortungsbereich. Die Beschreibung muss auf der Website zu finden sein. Die Beschreibung muss vom Vorstand genehmigt werden. Die Ausschüsse legen ihre Geschäftsordnung selbst fest.
  • Jedes Jahr erstellt das Komitee bei Bedarf einen Plan und ein Budget für die Aktivitäten des kommenden Jahres. Die Haushaltsvorschläge des Ausschusses müssen spätestens am 1. Dezember in den Händen des Schatzmeisters liegen. Das Budget und der Jahresplan müssen vom Vorstand genehmigt werden.

Der Vorstand greift normalerweise nicht in die Aktivitäten eines Ausschusses ein. Der Eingriff ist möglich, wenn:

  • die notwendige Abstimmung zwischen den Gremien findet nicht statt
  • die vom Ausschuss/Vorstand getroffenen Beschlüsse und etwaige Pläne nicht befolgt werden
  • die Voraussetzungen für jegliche Planung ändern sich erheblich

Nach den Ausschusssitzungen wird mindestens ein kurzer Entscheidungsbericht für die Ausschussmitglieder erstellt. Der Bericht wird an das Sekretariat übermittelt. Es gilt, Informationen, Koordination und Berichterstattung sowie die „Geschichte“ für die Nachwelt zu sichern.

Die Gremien sind selbst dafür verantwortlich, dass die von ihnen erlassenen Bestimmungen, Regeln und Richtlinien für die Mitglieder und andere Partner veröffentlicht werden (Sekretariat, Website, Schwarzes Brett usw.).

Die Arbeit in den Gremien ist unbezahlt.

Vorgeschlagene Geschäftsordnung:

  • Der Vorsitzende beruft Sitzungen mit einer Frist von mindestens einer Woche und einer Tagesordnung ein.
  • Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
  • Entscheidungen werden normalerweise vom Ausschuss getroffen, der so lange berät, bis eine Einigung erzielt wird. Ist eine Abstimmung erforderlich, erfolgt die Beschlussfassung mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
  • In Routineangelegenheiten oder in Situationen, in denen der Ausschuss nicht zusammentreten kann, bevor eine Entscheidung getroffen werden muss, kann der Vorsitzende die Entscheidung allein treffen.

 Genehmigt vom Vorstand des Brøndby Golfklubs am 18. November 2019

Der Verein hat heute folgenden Ausschuss eingesetzt:

(Die Ausschussmitglieder finden Sie hier Die Registerkarte „Kontakt“.)

Track Service Committee

Kurskomitee

Bauausschuss

Elitekomitee

Familienausschuss (dies fällt jedoch unter den Einstellungsausschuss)

Freiwilligen- und Aktivitätsausschuss

Juniorkomitee

Kaninchenauswahl

Ausschuss für Regeln und Handicap

Rekrutierungsausschuss

Sponsorenkomitee

Turnierkomitee